STAATLICHE REALSCHULE
SCHÖLLNACH
Mo - Do: 07:30 Uhr - 16:00 Uhr Fr: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe setzt voraus, dass
Hinweis: Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, muss ein Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Vom Ergebnis des Probeunterrichts hängt es ab, ob ein Übertritt möglich ist.
Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen findet in diesem Schuljahr die Einschreibung vom 06.05. - 10.05.2019 statt. Der Probeunterricht wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten und findet vom 14.05. - 16.05.2019 statt. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und mündliche Leistungen herangezogen.
Der Probeunterricht gilt als erfolgreich bestanden, wenn in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.
Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich.
Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.
Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt.
Die Anmeldung an die Realschule muss durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen. Dabei müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
SchulantragOnline
Hier geht es zum Schul- und Beförderungsantrag online im Internet:
SchulantragOnline