Aufnahme und Anmeldung
Die Anmeldung an der Realschule Schöllnach erfolgt in der Woche vom 05. bis 09. Mai 2025.
Bitte füllen Sie vorab das Online-Formular aus!
Ein persönliches Gespräch an der Schule ist im Normalfall nicht erforderlich!
Sollte ein solches doch gewünscht sein, so ist dies an der Schule für Ausnahmefälle entsprechend ausgeschildert/geplant.
Öffnungszeiten während der Einschreibung:
Mo - Do: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sie können/sollten aber bereits
vorab sämtliche Daten im vorliegenden Formular Ersterfassung-Online.pdf eintragen und
direkt per E-Mail an die Schule schicken.
Folgende Dokumente/Unterlagen in Kopie senden Sie bitte ebenfalls bis spätestens Fr, 09.05.2025 per Mail an die Realschule:
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Geburtsschein oder Geburtsurkunde
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Sorgerechtsbescheid oder Auszug aus Scheidungsurteil bei geschiedenen bzw. getrennt lebenden Ehepartnern
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Nachweis über erste und zweite Masernimpfung bzw. eine Immunisierung. Beachten: der Name muss sichtbar sein!
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Ärztliche Atteste, z. B. für LRS oder Legasthenie
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Nachteilsausgleichbescheinigung bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung
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Das Übertrittszeugnis der 4. Klasse Grundschule/Zwischenzeugnis der 5. Klasse Mittelschule im Original bzw. das entsprechende
Zwischenzeugnis des Gymnasiums senden Sie bitte nach Erhalt postalisch an die Realschule oder werfen es in den Briefkasten am Haupteingang ein!
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Online-Anträge: Anmeldung
(Busbeförderung und Ganztagsschule: falls jeweils nötig - Sie erhalten diese Formulare bei Bedarf in den folgenden Abschnitten:
Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe setzt voraus, dass
- die Schülerin oder der Schüler für den Bildungsweg der Realschule geeignet ist.
- mindestens den Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Volksschule nachweisen kann.
- das 12. Lebensjahr vor Beginn des Schuljahres am 30. September noch nicht vollendet hat.
Hinweis: Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Schülerin oder der Schüler können in die 5. Klasse unserer Realschule übertreten, wenn
- im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens die Durchschnittsnote 2,66
oder
- im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule bzw. Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Durchschnittsnote 2,5 erreicht.
Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, muss ein Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Vom Ergebnis des Probeunterrichts hängt es ab, ob ein Übertritt möglich ist.
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Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen findet in diesem Schuljahr die Einschreibung vom 05.05.2025 - 09.05.2025 statt. Der Probeunterricht wird in den Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten und findet am 13.05., 14.05. und 15.05.2025 statt. Die Prüfungsinhalte orientieren sich am Grundwissen der jeweiligen Jahrgangsstufe. Zur Bildung der Prüfungsnote werden schriftliche und mündliche Leistungen herangezogen.
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Der Probeunterricht gilt als erfolgreich bestanden, wenn in einem Prüfungsfach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.
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Wird in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht, gilt der Probeunterricht zwar als nicht bestanden - der Übertritt an die Realschule ist jedoch nach § 2 Abs. 4 der Realschulordnung (RSO) auf Antrag der Eltern möglich. Die Eltern treffen die Entscheidung.
Hinweis:
Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich.
Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.
Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt.