Aufnahme und Anmeldung

Die Anmeldung an der Realschule Schöllnach erfolgt in der Woche vom 06. bis 10. Mai 2024.

Bitte füllen Sie vorab das Online-Formular aus! Ein persönliches Gespräch an der Schule ist im Normalfall nicht erforderlich! Sollte ein solches doch gewünscht sein, so ist dies an der Schule für Ausnahmefälle entsprechend ausgeschildert/geplant.

Öffnungszeiten während der Einschreibung:

Mo - Do: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Sie können/sollten aber bereits vorab sämtliche Daten im vorliegenden Formular Ersterfassung-Online.pdf eintragen und
direkt per E-Mail an die Schule schicken
.

Folgende Dokumente/Unterlagen in Kopie senden Sie bitte ebenfalls bis spätestens Fr, 10.05.2024 per Mail an die Realschule:


Die Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe setzt voraus, dass

Hinweis: Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Schülerin oder der Schüler können in die 5. Klasse unserer Realschule übertreten, wenn

  • im Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens die Durchschnittsnote 2,66

    oder
  • im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe der Hauptschule bzw. Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Durchschnittsnote 2,5 erreicht.

Liegen die genannten Voraussetzungen nicht vor, muss ein Probeunterricht erfolgreich absolviert werden. Vom Ergebnis des Probeunterrichts hängt es ab, ob ein Übertritt möglich ist.

Hinweis:

Erreicht das Kind in einem der Prüfungsfächer lediglich die Note 5 oder 6, so ist der Probeunterricht nicht bestanden und es ist momentan kein Übertritt an die Realschule möglich.

Die Eltern werden von der Schule schriftlich über das Bestehen bzw. Nichtbestehen des Probeunterrichts informiert sowie darüber, ob das Kind aufgrund einer erfolgreichen Teilnahme am Probeunterricht oder aber aufgrund eines evtl. erforderlichen Antrags der Eltern aufgenommen werden kann.

Nimmt ein Schüler erfolglos am Probeunterricht teil, so wird dies auf dem Übertrittszeugnis vermerkt.